From version 1.1 >
edited by Michael Kieviet
on 2023/06/20 10:56
To version < 4.1 >
edited by Michael Kieviet
on 2023/06/20 10:59
>
Change comment: There is no comment for this version

Summary

Details

Page properties
Content
... ... @@ -7,3 +7,26 @@
7 7  **Keine CE-Kennzeichnung unvollständiger Maschinen vornehmen**
8 8  
9 9  Fazit: Sie müssen unvollständige Maschinen also nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen und __sollten das auf jeden Fall auch unterlasse__n. Tun Sie es trotzdem, verstoßen Sie gegen __Art. 16 Abs. 3 MRL__. Danach dürfen Sie auf Maschinen keine Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften anbringen, die möglicherweise von Dritten hinsichtlich ihrer Bedeutung oder Gestalt mit der CE-Kennzeichnung verwechselt werden könnten. Die von Ihnen an die unvollständige Maschine angebrachte CE-Kennzeichnung würde somit nicht als CE-Kennzeichnung gelten, sondern als eine Fälschung. Und das kann – im schlimmsten Fall – strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
10 +
11 +**Diese Angaben gehören auf das Typenschild:**
12 +
13 +[[image:image-20230620105801-1.png]]
14 +
15 +
16 +Als Mindestanforderungen an die Informationen auf einem Typenschild gelten:
17 +
18 +* die Bezeichnung der Maschine
19 +* der Firmenname und die vollständige Anschrift des Herstellers oder ggf. dessen Bevollmächtigten in der Europäischen Gemeinschaft
20 +* die CE-Kennzeichnung/das CE-Symbol
21 +* die Bezeichnung der Baureihe oder des Typs, ggf. die Seriennummer
22 +* die wichtigsten technischen Daten entsprechend der angewendeten Normen
23 +* das Baujahr
24 +
25 +Als Baujahr gilt das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde.
26 +
27 +Das CE-Zeichen muss erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein. An jeder Maschine darf nur jeweils einige einzige CE-Kennzeichnung angebracht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass mehrere EG-Richtlinien für ein Produkt eine CE-Kennzeichnung vorsehen.
28 +
29 +Hinweis: Normalerweise sollte das CE-Zeichen erst nach Abschluss des Konformitätserklärung-Muster angebracht werden, also am Ende der Produktionsphase. Befindet sich die CE-Kennzeichnung auf dem Typenschild, welches erst nach der abschließenden Inspektion der Maschine angebracht wird, lässt sich dieser Grundsatz leicht einhalten. Es kann jedoch Fälle geben, bei denen die CE-Kennzeichnung (z.B. durch Prägen oder Gießen) ein untrennbarer Bestandteil des Produkts oder einer seiner Komponenten ist. In diesen Fällen kann das CE-Zeichen ausnahmsweise auch in früheren Stadien der Produktion angebracht werden. Diesen und weitere Hinweise finden Sie im Werk Produktsicherheit in Europa.
30 +
31 +
32 +[[image:image-20230620105801-2.jpeg]]
image-20230620105801-1.png
Author
... ... @@ -1,0 +1,1 @@
1 +XWiki.michaelkieviet@lapwing-safetycom
Size
... ... @@ -1,0 +1,1 @@
1 +73.2 KB
Content
image-20230620105801-2.jpeg
Author
... ... @@ -1,0 +1,1 @@
1 +XWiki.michaelkieviet@lapwing-safetycom
Size
... ... @@ -1,0 +1,1 @@
1 +128.9 KB
Content

Need help?

If you need help with XWiki you can contact: