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7 7  **Keine CE-Kennzeichnung unvollständiger Maschinen vornehmen**
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9 9  Fazit: Sie müssen unvollständige Maschinen also nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen und __sollten das auf jeden Fall auch unterlasse__n. Tun Sie es trotzdem, verstoßen Sie gegen __Art. 16 Abs. 3 MRL__. Danach dürfen Sie auf Maschinen keine Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften anbringen, die möglicherweise von Dritten hinsichtlich ihrer Bedeutung oder Gestalt mit der CE-Kennzeichnung verwechselt werden könnten. Die von Ihnen an die unvollständige Maschine angebrachte CE-Kennzeichnung würde somit nicht als CE-Kennzeichnung gelten, sondern als eine Fälschung. Und das kann – im schlimmsten Fall – strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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11 -**Diese Angaben gehören auf das Typenschild:**
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13 -[[image:image-20230620105801-1.png]]
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16 -Als Mindestanforderungen an die Informationen auf einem Typenschild gelten:
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18 -* die Bezeichnung der Maschine
19 -* der Firmenname und die vollständige Anschrift des Herstellers oder ggf. dessen Bevollmächtigten in der Europäischen Gemeinschaft
20 -* die CE-Kennzeichnung/das CE-Symbol
21 -* die Bezeichnung der Baureihe oder des Typs, ggf. die Seriennummer
22 -* die wichtigsten technischen Daten entsprechend der angewendeten Normen
23 -* das Baujahr
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25 -Als Baujahr gilt das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde.
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27 -Das CE-Zeichen muss erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein. An jeder Maschine darf nur jeweils einige einzige CE-Kennzeichnung angebracht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass mehrere EG-Richtlinien für ein Produkt eine CE-Kennzeichnung vorsehen.
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29 -Hinweis: Normalerweise sollte das CE-Zeichen erst nach Abschluss des Konformitätserklärung-Muster angebracht werden, also am Ende der Produktionsphase. Befindet sich die CE-Kennzeichnung auf dem Typenschild, welches erst nach der abschließenden Inspektion der Maschine angebracht wird, lässt sich dieser Grundsatz leicht einhalten. Es kann jedoch Fälle geben, bei denen die CE-Kennzeichnung (z.B. durch Prägen oder Gießen) ein untrennbarer Bestandteil des Produkts oder einer seiner Komponenten ist. In diesen Fällen kann das CE-Zeichen ausnahmsweise auch in früheren Stadien der Produktion angebracht werden. Diesen und weitere Hinweise finden Sie im Werk Produktsicherheit in Europa.
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32 -[[image:image-20230620105801-2.jpeg]]

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