Changes for page CE Marking / CE Kennzeichnung
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... ... @@ -7,29 +7,3 @@ 7 7 **Keine CE-Kennzeichnung unvollständiger Maschinen vornehmen** 8 8 9 9 Fazit: Sie müssen unvollständige Maschinen also nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen und __sollten das auf jeden Fall auch unterlasse__n. Tun Sie es trotzdem, verstoßen Sie gegen __Art. 16 Abs. 3 MRL__. Danach dürfen Sie auf Maschinen keine Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften anbringen, die möglicherweise von Dritten hinsichtlich ihrer Bedeutung oder Gestalt mit der CE-Kennzeichnung verwechselt werden könnten. Die von Ihnen an die unvollständige Maschine angebrachte CE-Kennzeichnung würde somit nicht als CE-Kennzeichnung gelten, sondern als eine Fälschung. Und das kann – im schlimmsten Fall – strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 10 - 11 -**Diese Angaben gehören auf das Typenschild:** 12 - 13 -[[image:image-20230620105801-1.png]] 14 - 15 - 16 -[[Achtung bitte auch Sicherheitsbauteile als Maschine betrachten!>>https://xwiki.lapwing.elly.cloud/bin/view/Technic/Machinery%20and%20CE/CE%20f%C3%BCr%20Sicherheitsbauteile/]] 17 - 18 - 19 -Als Mindestanforderungen an die Informationen auf einem Typenschild gelten: 20 - 21 -* die Bezeichnung der Maschine 22 -* der Firmenname und die vollständige Anschrift des Herstellers oder ggf. dessen Bevollmächtigten in der Europäischen Gemeinschaft 23 -* die CE-Kennzeichnung/das CE-Symbol 24 -* die Bezeichnung der Baureihe oder des Typs, ggf. die Seriennummer 25 -* die wichtigsten technischen Daten entsprechend der angewendeten Normen 26 -* das Baujahr 27 - 28 -Als Baujahr gilt das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde. 29 - 30 -Das CE-Zeichen muss erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein. An jeder Maschine darf nur jeweils einige einzige CE-Kennzeichnung angebracht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass mehrere EG-Richtlinien für ein Produkt eine CE-Kennzeichnung vorsehen. 31 - 32 -Hinweis: Normalerweise sollte das CE-Zeichen erst nach Abschluss des Konformitätserklärung-Muster angebracht werden, also am Ende der Produktionsphase. Befindet sich die CE-Kennzeichnung auf dem Typenschild, welches erst nach der abschließenden Inspektion der Maschine angebracht wird, lässt sich dieser Grundsatz leicht einhalten. Es kann jedoch Fälle geben, bei denen die CE-Kennzeichnung (z.B. durch Prägen oder Gießen) ein untrennbarer Bestandteil des Produkts oder einer seiner Komponenten ist. In diesen Fällen kann das CE-Zeichen ausnahmsweise auch in früheren Stadien der Produktion angebracht werden. Diesen und weitere Hinweise finden Sie im Werk Produktsicherheit in Europa. 33 - 34 - 35 -[[image:image-20230620105801-2.jpeg]]
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